Schleswig-Holstein schafft Mietpreisbremse ab – wann folgt NRW?

Die gescheiterte Mietpreisbremse ist in Deutschlands nördlichstem Bundesland bald Geschichte. Schleswig-Holstein schafft sie vorzeitig ab – wegen ihrer offensichtlichen Wirkungslosigkeit. Eine Entscheidung mit Signalwirkung und Vorbild-Charakter, denn auch in NRW ist die Mietpreisbremse ein Rohrkrepierer. Haus & Grund Rheinland Westfalen rät dem Land an Rhein und Ruhr, nachzuziehen.

Die gescheiterte Mietpreisbremse ist in Deutschlands nördlichstem Bundesland bald Geschichte. Schleswig-Holstein schafft sie vorzeitig ab – wegen ihrer offensichtlichen Wirkungslosigkeit. Eine Entscheidung mit Signalwirkung und Vorbild-Charakter, denn auch in NRW ist die Mietpreisbremse ein Rohrkrepierer. Haus & Grund Rheinland Westfalen rät dem Land an Rhein und Ruhr, nachzuziehen.

Kiel/Düsseldorf. Schleswig-Holstein schafft die Mietpreisbremse ab – das hat die Regierung des nördlichsten deutschen Bundeslandes diese Woche verkündet. Eigentlich wäre das gescheiterte Instrument erst zum 30. November 2020 ausgelaufen. Doch solange wollte die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen im hohen Norden nicht warten: Schon ein Jahr vorher, zum 30. November 2019, entfällt die Verordnung zur Begrenzung der Mieten in Schleswig-Holstein. Zu diesem Zeitpunkt läuft im Land zwischen Nord- und Ostsee auch die Kappungsgrenzenverordnung aus.

Der zuständige Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) ließ sich in einer Pressemitteilung mit den Worten zitieren: „Der Begriff der Mietpreisbremse vermittelt lediglich das Gefühl einer Beruhigung, nach dem Motto: Wir machen doch was, als dass es tatsächlich eine reale Verbesserung bringt.“ Verbesserungen für Mieter mit niedrigen Einkommen habe die Mietpreisbremse aber nicht gebracht, resümierte der Minister.

Grote stellte vielmehr fest: „Die Mietpreisbremse hilft den Menschen mit kleinen Budgets überhaupt nicht. Wenn, dann profitieren von der Mietpreisbremse insbesondere die Menschen mit dem etwas dickeren Portemonnaie.“ Der Innenminister kommt außerdem zu dem Schluss, das entscheidende Ziel – mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – werde durch die Mietpreisbremse sogar behindert, da sie den Wohnungsbau für Investoren unattraktiver mache.

Mietpreisbremse abschaffen: NRW sollte jetzt nachziehen

Das sind Zusammenhänge, die nicht nur in Schleswig-Holstein gelten. Auch Haus & Grund Rheinland Westfalen hat immer wieder darauf hingewiesen, dass Vermieter sich stets den solventesten Mieter aussuchen. Dadurch bekommen Mieter mit niedrigem Einkommen in Städten mit Wohnungsmangel auch bei gebremsten Mieten keine Wohnung. Stattdessen freuen sich Besserverdiener, dass sie jetzt für ihr Geld größere Wohnungen bekommen.

„Die Entscheidung Schleswig-Holsteins hat ganz klaren Vorbildcharakter“, lobt denn auch Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen empfiehlt, dass auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen diesem Vorbild jetzt folgt: „Die NRW-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag die Aufhebung der Mietpreisbremse vorgenommen und das sollte auch so umgesetzt werden.“ Ohne ein aktives Aufheben würde die gescheiterte Mietpreisbegrenzungsverordnung in NRW noch bis zum 30. Juni 2020 in Kraft bleiben. Die Kappungsgrenzenverordnung entfällt dagegen in NRW schon am 31. Mai 2019, sollte sie nicht wider Erwarten verlängert werden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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