Maklerprovision: Kommt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf?

Gerade für junge Menschen ist es in Deutschland sehr schwierig geworden, ein Eigenheim zu erwerben. Das liegt maßgeblich an den sehr hohen Kaufnebenkosten – so viel Eigenkapital können viele nicht aufbringen. Die Bundesregierung überlegt jetzt offenbar, diese Kosten zu senken – und setzt bei der Maklergebühr an. Doch Skepsis ist angebracht: Wirkliche Entlastung könnte der Staat allein schaffen.

Gerade für junge Menschen ist es in Deutschland sehr schwierig geworden, ein Eigenheim zu erwerben. Das liegt maßgeblich an den sehr hohen Kaufnebenkosten – so viel Eigenkapital können viele nicht aufbringen. Die Bundesregierung überlegt jetzt offenbar, diese Kosten zu senken – und setzt bei der Maklergebühr an. Doch Skepsis ist angebracht: Wirkliche Entlastung könnte der Staat allein schaffen.

Berlin. Die Bundesregierung prüft offenbar, das Bestellerprinzip für die Provisionen der Immobilienmakler auch auf den Immobilienkauf auszudehnen. Das berichtet Der Spiegel unter Berufung auf Bundesjustizministerin Katarina Barley. Nach dieser Regelung müsste immer derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Für die Vermietung von Wohnraum gilt dieses Prinzip bereits seit 2015. Davon versprach man sich eine finanzielle Entlastung der Mieter.

Bei den neuen Überlegungen geht es darum, die Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb zu senken. Die sind in Deutschland besonders hoch und stellen gerade für junge Käufer eine große Hürde dar, weil sie diese Kosten aus ihrem Eigenkapital aufbringen müssen. Zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises verlangt der Makler aktuell von einem Käufer in Deutschland. Da es sich um einen Prozentsatz handelt, haben die steigenden Immobilienpreise vielerorts dazu geführt, dass die Käufer immer höhere Summen an den Makler zahlen müssen.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 und einer Maklerprovision von 5,95 Prozent muss der werdende Eigentümer 17.850 Euro berappen – zuzüglich Mehrwertsteuer, also den Preis eines Mittelklassewagens. Von diesen Kosten entlastet, könnten sich mehr Menschen Wohneigentum leisten – so die Überlegung der Regierung. Auch in der Opposition gibt es diese Forderung – die Grünen haben kürzlich einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der das Bestellerprinzip für Immobilienkäufe und eine Deckelung der Maklergebühr auf 2 Prozent inklusive Mehrwertsteuer fordert.

Spürbare Entlastung? Grunderwerbsteuer senken!

„Die politische Diskussion über die Höhe der Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb ist sehr wichtig“, kommentiert Prof. Dr. Peter Rasche die Berichte. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland betont: „Die Kosten sind in Deutschland gerade auch im europäischen Vergleich sehr hoch und machen für viele junge Menschen den Immobilienkauf unmöglich.“ Mehr Wohneigentum sei jedoch ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge und bedeute eine Entlastung für angespannte Mietwohnungsmärkte.

Allerdings sei das Bestellerprinzip eher ungeeignet, um die Nebenkosten wirklich zu senken. Auch Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya sieht das Problem: „Wenn das Bestellerprinzip kommt, werden die Verkäufer die Kosten für den Makler einfach einpreisen. Es kommt dann kaum eine Entlastung beim Käufer an.“ Die Diskussion über das Bestellerprinzip lenke davon ab, dass der größte Teil der Kaufnebenkosten durch den Staat selbst verschuldet sei. Neben der Maklerprovision zahlen Immobilienkäufer auch die Mehrwertsteuer darauf, die Grunderwerbsteuer, die Gebühr für den Grundbucheintrag und die Notarkosten.

Der mit Abstand größte Kostenpunkt auf dieser Rechnung ist die Steuer: „Wer in NRW eine Immobilie kauft, zahl 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Dafür gibt es keinerlei Gegenleistung – anders als etwa beim Notar, der für seine Gebühr eine Dienstleistung erbringt“, stellt Erik Uwe Amaya fest. In Zeiten steigender Immobilienpreise verdienten sich Länder wie NRW an der Steuer ohnehin eine goldene Nase. Amayas Forderung: „Wenn die Politik Immobilienkäufer wirklich entlasten will, muss sie die Grunderwerbsteuer senken oder einen Freibetrag einführen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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