Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt Eingrenzung der Dichtheitsprüfung

Die Fraktionen von CDU und FDP haben jetzt auf Ihren Fraktionssitzungen beschlossen: Schon in der nächsten Sitzung des Landtages werden sie einen Antrag einbringen, den Kanal-TÜV in bisheriger Form abzuschaffen. Statt verpflichtender Kontrollen für alle Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten soll eine Dichtheitsprüfung künftig nur noch bei Neubau, großen Umbauten oder konkretem Verdacht nötig sein.

Die Fraktionen von CDU und FDP haben jetzt auf Ihren Fraktionssitzungen beschlossen: Schon in der nächsten Sitzung des Landtages werden sie einen Antrag einbringen, den Kanal-TÜV in bisheriger Form abzuschaffen. Statt verpflichtender Kontrollen für alle Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten soll eine Dichtheitsprüfung künftig nur noch bei Neubau, großen Umbauten oder konkretem Verdacht nötig sein.

Düsseldorf. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die Entscheidung von CDU und FDP zur Eingrenzung der Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserkanälen. „Das ist eine gute Nachricht für alle Eigentümer von Häusern, die in Wasserschutzgebieten liegen“, freut sich Konrad Adenauer, Präsident des Eigentümer-Verbandes. „Die Eingrenzung des verpflichtenden Kanal-TÜVs auf Neubauten und Verdachtsfälle wird vielen Eigentümern unnötige, aber teure Untersuchungen ersparen.“

Nach bisheriger Rechtslage hätten bis Ende Dezember 2020 alle privaten Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten, die nach 1965 errichtet wurden, einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Davon wären nach Schätzungen mehrere 100.000 Grundstücke betroffen gewesen. Zwar sind nur 12 Prozent der NRW-Landesfläche Wasserschutzgebiete; diese liegen aber teilweise in Großstädten. Beispielsweise sind in Köln etwa 50 Prozent des Stadtgebiets betroffen, in Düsseldorf fast 30 Prozent.

„Damit wird aus Sicht der privaten Eigentümer ein wesentlicher Teil des Koalitionsvertrages umgesetzt“, lobt auch Erik Uwe Amaya die Pläne der Koalition. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen stellt nach Lektüre des Antrages für die nächste Landtagssitzung fest: „Damit ist eine Lösung gefunden worden, mit der alle leben können. Für uns Eigentümer ist es sehr positiv, dass in diesem Punkt nun endlich Klarheit herrscht.“ Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte die Landesregierung bei dem Reformvorhaben seit über einem Jahr beraten und seit 2010 an verschiedenen Sachverständigenanhörungen dazu teilgenommen.

Hintergrund: Kriterien für begründete Verdachtsfälle definiert

Die NRW-Koalition hatte sich eine entsprechende Neuregelung der Dichtheitsprüfung im Koalitionsvertrag vorgenommen, sich mit der Umsetzung allerdings Zeit gelassen. Der Grund: Es mussten Kriterien erarbeitet werden, um definieren zu können, was als begründeter Verdachtsfall anzusehen sein soll. In dem Antrag der Regierungsfraktionen, der Haus & Grund Rheinland Westfalen bereits vorliegt, sind diese Kriterien nun erstmals zu lesen.

Demnach läge ein Verdacht einerseits vor, wenn die Kommune ihr Kanalnetz überprüft und dabei festgestellt hat, dass aus einem angeschlossenen privaten Kanal Sande oder Erden, Scherben oder andere Fremdstoffe ausgespült werden. Das könnte nämlich ein Anzeichen dafür sein, dass der betreffende private Kanal Schäden aufweist. Gleiches soll gelten, wenn am Einlauf des privaten Kanals in die öffentliche Abwasserleitung Ablagerungen von entsprechendem Material zu finden sind.

Verordnung zur Dichtheitsprüfung soll Anfang 2020 kommen

Drittens liegt nach den Plänen ein begründeter Verdacht auch dann vor, wenn auf dem Grundstück oder im Bereich des angrenzenden Bürgersteigs Absackungen oberhalb der Abwasserleitung zu sehen sind. Das könnte darauf hindeuten, dass der darunterliegende Kanal teilweise eingebrochen ist. Schließlich soll auch dann ein Verdacht gegeben sein, wenn innerhalb kurzer Zeit mehrere Verstopfungen an den Stadtentwässerungsbetrieb gemeldet wurden.

Und so geht es jetzt weiter: In der kommenden Woche wird der Antrag von CDU und FDP in den Landtag eingebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Landtag beschließt, die Landesregierung zur Vorlage eines Verordnungsentwurfes aufzufordern. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser versprach gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger, man wolle bis zum Jahresbeginn 2020 einen Entwurf mit praktikablen Regelungen vorlegen. Haus & Grund Rheinland Westfalen wird erneut berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

Der Landesverband begleitet das Reformprojekt wie bereits erwähnt schon seit Jahren. Dabei hat Haus & Grund Rheinland Westfalen immer wieder politische Gespräche geführt – etwa mit der umweltpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Bianca Winkelmann oder auch mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Christof Rasche. Auch mit NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hatte der Eigentümer-Verband ein ausführliches Spitzengespräch zur Dichtheitsprüfung geführt. Zuletzt war das Thema auch beim Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen (CDU) und Christorf Rasche (FDP) erneut auf der Agenda.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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