Haus & Grund: Mietpreisbremse darf keine Dauereinrichtung sein

Die Große Koalition verspielt Glaubwürdigkeit am Immobilienmarkt: Sie hat die gescheiterte Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert und verschärft. Der Bundestag hat das Gesetz am Freitag (14. Februar 2020) verabschiedet. Mieter sollen künftig „zu viel“ gezahlte Miete leichter zurückverlangen können – sie bekommen dann 30 Monate Zeit, ihre Rückforderungen zu stellen.

Die Große Koalition verspielt Glaubwürdigkeit am Immobilienmarkt: Sie hat die gescheiterte Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert und verschärft. Der Bundestag hat das Gesetz am Freitag (14. Februar 2020) verabschiedet. Mieter sollen künftig „zu viel“ gezahlte Miete leichter zurückverlangen können – sie bekommen dann 30 Monate Zeit, ihre Rückforderungen zu stellen.

Berlin. „Mit der heute beschlossenen Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verspielt die Große Koalition Vertrauen der privaten Vermieter“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke am Freitag (14. Februar 2020) in Berlin. Die zeitliche Begrenzung auf höchstens fünf Jahre sollte ursprünglich sicherstellen, dass die Mietpreisbremse eine vorübergehende Maßnahme sei.

„Davon ist nun keine Rede mehr. Bund, Länder und Kommunen haben es versäumt, den Mietwohnungsmarkt vor allem durch mehr Neubau zu entlasten“, so Warnecke weiter. „Dieses Versagen soll durch eine Verlängerung der Mietpreisbremse kaschiert werden.“ Private Vermieter und Wohnungssuchende seien die Leidtragenden dieser Politik.

„Wir brauchen wieder mehr Engagement der privaten Eigentümer – beim Bauen und beim Vermieten. Dafür müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt die Weichen stellen“, unterstrich der Verbandschef. Den Wohnungsmarkt immer weiter durch Mietendeckel, Baugebote und ein Verbot, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln, zu regulieren, sei aber leider alles, was den politisch Verantwortlichen einfalle. „Das ist genau wie die Verlängerung der Mietpreisbremse das vollkommen falsche Signal“, beklagte Warnecke.

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