Günstig vermietet, vom Finanzamt bestraft: Führt Corona zu überfälliger Reform?

Es ist absurd: Wenn ein Vermieter besonders günstig vermietet, wird er dafür vom Finanzamt bestraft. Mit steuerlicher Benachteiligung zwingt der Fiskus soziale Vermieter zu Mieterhöhungen – auf dem Rücken der Mieter. Was schon lange von Eigentümer- und Mieterverbänden kritisiert wird, hat jetzt durch die Corona-Pandemie zusätzlich Brisanz gewonnen. Handelt der Gesetzgeber nun endlich?

Es ist absurd: Wenn ein Vermieter besonders günstig vermietet, wird er dafür vom Finanzamt bestraft. Mit steuerlicher Benachteiligung zwingt der Fiskus soziale Vermieter zu Mieterhöhungen – auf dem Rücken der Mieter. Was schon lange von Eigentümer- und Mieterverbänden kritisiert wird, hat jetzt durch die Corona-Pandemie zusätzlich Brisanz gewonnen. Handelt der Gesetzgeber nun endlich?

Berlin/Düsseldorf. Die Corona-Zeit hat das Thema der steuerlichen Benachteiligung besonders sozialer Vermieter nun noch einmal mit Nachdruck ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Das Problem: Wenn ein Vermieter weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, unterstellt ihm das Finanzamt Liebhaberei – also das Fehlen der Absicht, durch die Vermietung einen Gewinn zu erwirtschaften.

Die Folge: Vermieter können dann ihre Werbungskosten nicht mehr vollständig von der Steuer absetzen, beispielsweise Handwerkerrechnungen oder Ausgaben für Modernisierungen. Wer zum Beispiel 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, kann auch nur die halben Werbungskosten geltend machen. Zugleich müssen die die betroffenen Vermieter ihre Mieteinnahmen jedoch weiterhin zu 100 Prozent versteuern.

Corona-Zeit: Viele Vermieter zeigen soziales Verantwortungsbewusstsein

„So werden Vermieter bestraft, die besonders günstig vermieten“, kritisiert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Oft treffe es Fälle, in denen Senioren seit Jahrzehnten in ihrer Mietwohnung leben und alte Bestandsmieten zahlen, die inzwischen weit unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. „Private Vermieter verzichten oft trotzdem auf eine Mietanpassung, weil man ein gutes persönliches Verhältnis zu den angestammten Mietern pflegt und weiß, dass sie sich eine höhere Miete nicht leisten könnten“, berichtet Amaya.

Doch dieses soziale Verantwortungsbewusstsein werde nicht selten früher oder später auf eine harte Probe gestellt: „Wenn dann nach 30 Jahren Vermietung mal eine große Modernisierung der Wohnung nötig wird, können sich die Vermieter es oft nicht leisten, auf das Absetzen der Werbungskosten zu verzichten.“ Sie zwingt das Steuerrecht dann zu einer drastischen Mietanpassung, die mit großer Wahrscheinlichkeit die Mieter um ihre angestammte Wohnung bringt.

Durch die Corona-Pandemie ist von dem Problem noch ein viel größerer Personenkreis betroffen als bisher. „Viele Mieter sind in finanzielle Schwierigkeiten geraten und haben mit ihren privaten Vermietern individuelle Lösungen vereinbart“, stellt Konrad Adenauer fest, der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Wenn Vermieter wegen der Pandemie auf große Teile der Miete verzichtet haben, könnte ihnen deshalb allerdings Ärger mit dem Finanzamt drohen.“

Eigentümer und Mieter hoffen auf Gesetzesänderung

Zwar erklärt das Bundesfinanzministerium laut Medienberichten, die Corona-Pandemie wirke sich hier insofern nicht aus, als dass die im Mietvertrag vereinbarte Miete relevant sei. Ein vorübergehender, krisenbedingter Nachlass ändere daher nichts an der Besteuerung. Doch das widerspricht der Erfahrung von Haus & Grund. Sibylle Barent, Steuerfachfrau von Haus & Grund Deutschland, sagte dazu in der WAZ: „Manche Finanzämter prüfen nicht nur, was im Mietvertrag steht, sondern auch, was tatsächlich an Miete gezahlt wird.“

Wie die Zeitung weiter berichtet, soll sich der Bundestag nach der Sommerpause dem Thema annehmen. Die FDP-Fraktion will einen Gesetzesentwurf einbringen, um die steuerliche Benachteiligung von Eigentümern bei vergünstigter Vermietung abzuschaffen. „Das ist der richtige Ansatz“, findet auch Konrad Adenauer. „Ganz unabhängig von Corona gehört diese Bestrafung sozial verantwortungsvoller Vermieter abgeschafft.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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