Grundstück gesucht: Was Bauherren beachten sollten

Viele träumen vom freistehenden Eigenheim. Wer den Traum Wirklichkeit werden lassen möchte, braucht natürlich zuerst einmal ein geeignetes Grundstück. Die Suche nach dem Bauplatz ist gerade für Laien nicht einfach: „Beim Grundstückskauf gilt es einige Fallstricke zu vermeiden“, warnt der ehemalige Notar und heutige Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Konrad Adenauer.

Viele träumen vom freistehenden Eigenheim. Wer den Traum Wirklichkeit werden lassen möchte, braucht natürlich zuerst einmal ein geeignetes Grundstück. Die Suche nach dem Bauplatz ist gerade für Laien nicht einfach: „Beim Grundstückskauf gilt es einige Fallstricke zu vermeiden“, warnt der ehemalige Notar und heutige Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Konrad Adenauer.

Düsseldorf. Baugrundstücke findet man in Zeitungen oder im Internet inseriert, aber auch die Nachfrage beim städtischen Bauamt oder der Kirchengemeinde kann sich lohnen. „Vor dem Kauf sollten Bauherren den Bauplatz allerdings gründlich prüfen“, rät Konrad Adenauer. „Sehen Sie unbedingt in den Bebauungsplan: Dort steht, ob Ihr Traumhaus von Form und Größe her überhaupt auf dem fraglichen Grundstück gebaut werden darf. Ist das Grundstück auch nach Abzug der vorgeschriebenen Abstandsflächen noch groß genug für das geplante Haus?“

Auch ist es ratsam, die Planung für die Entwicklung der Umgebung einzusehen. Wenn in ein paar Jahren eine Autobahn vor der Tür entsteht, ist das vielleicht unvorteilhaft. „Recherchieren Sie unbedingt, ob eventuell Altlasten vorhanden sind“, erinnert Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen warnt: „Egal ob Blindgänger oder Chemikalien: Nach dem Kauf muss der Eigentümer für die teure Entsorgung gefährlicher Altlasten im Erdreich aufkommen.“ Auf einer ehemaligen Chemiefabrik, Tankstelle oder Mülldeponie solle man eher nicht bauen. „Informieren Sie sich auch, ob das Gebäude durch Hochwasser oder ehemaligen Bergbau besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein könnte“, gibt Amaya zu bedenken.

Grundstückskauf: Vorher über Baulasten und Grunddienstbarkeiten informieren

Teilweise müssen Eigentümer Anderen – etwa Nachbarn oder Behörden – bestimmte Rechte an ihrem Grundstück einräumen, etwa wenn Leitungen oder die Zufahrt zum Nachbarhaus durch das Grundstück verlaufen müssen. Diese Einschränkungen werden als Baulast oder Grunddienstbarkeit festgeschrieben. Adenauer empfiehlt: „Sehen Sie ins Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde und ins Grundbuch, wo die Grunddienstbarkeiten eingetragen sind. Vor dem Kauf sollten Sie wissen auf was Sie sich einlassen.“ Außerdem kann der Wert des Grundstücks dadurch stark beeinflusst werden. Ohnehin rät Adenauer: „Ein Gutachten zum Verkehrswert ist zusätzlich immer empfehlenswert, damit Sie nicht zu viel zahlen.“

Um in punkto Kosten keine böse Überraschung zu erleben, sollte man auch in Erfahrung bringen, ob das Grundstück bereits erschlossen ist. „Bei einem unerschlossenen Grundstück sollten Sie sich genau ausrechnen lassen, was Gas, Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikationsleitungen an diesem Standort kosten werden“, empfiehlt Amaya. Übrigens: Schon als Bauwilliger kann man Mitglied im örtlichen Haus & Grund-Verein werden. Dort gibt es kostenlos fundierte juristische Beratung, auch zum Kaufvertrag für den Grundstückserwerb.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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