Grundsteuer-Reform: Bund und Länder erzielen faulen Kompromiss

Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für die dringend nötige Reform der verfassungswidrigen Grundsteuer geeinigt. Demnach soll die Höhe der Steuer sich künftig nach den Bodenrichtwerten, der durchschnittlichen Miethöhe und dem Alter des Hauses bemessen. Gerade für Großstädter könnte das Modell richtig teuer werden – der Kompromiss stieß umgehend auf viel Kritik.

Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für die dringend nötige Reform der verfassungswidrigen Grundsteuer geeinigt. Demnach soll die Höhe der Steuer sich künftig nach den Bodenrichtwerten, der durchschnittlichen Miethöhe und dem Alter des Hauses bemessen. Gerade für Großstädter könnte das Modell richtig teuer werden – der Kompromiss stieß umgehend auf viel Kritik.

Berlin. Bund und Länder haben sich am Freitag (1. Februar 2019) auf Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer verständigt. Demnach sollen die Finanzämter die Steuer künftig an den Bodenrichtwerten, der durchschnittlichen Höhe der Mieten und dem Alter des Gebäudes bemessen. Der ursprüngliche Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ist damit vom Tisch - demgegenüber enthält der Bund-Länder-Kompromiss Vereinfachungen, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

So soll der Fiskus nicht die jeweils tatsächliche Miete für die Berechnung der Grundsteuer hernehmen, sondern die durchschnittlichen Nettokaltmieten aus dem Mikrozensus. Diese nach Mietstufen gestaffelten Daten finden schon heute für die Berechnung des Wohngeldes Anwendung. Das verringert zwar zunächst den Verwaltungsaufwand. Allerdings sind auch Ausnahmen geplant: Liegt die tatsächliche Miete bis zu 30 Prozent unter der Durchschnittsmiete nach Mikrozensus, müssen die Finanzämter mit der tatsächlichen Miete rechnen.

Liegt die tatsächliche Miete noch weiter als 30 Prozent unter der durchschnittlichen Miete, soll pauschal die Durchschnittsmiete abzüglich 30 Prozent angesetzt werden. Im Endeffekt bedeutet das: Die reale Miete muss in jedem Fall geprüft werden, der gewünschte Vereinfachungseffekt für die Finanzverwaltung verpufft weitgehend. Zweiter Effekt: Wenn die Mieten steigen, steigt nach diesem Modell auch die Grundsteuerbelastung der betroffenen Haushalte. Der Bund-Länder-Kompromiss wird daher bereits als unsozialer „Mietenturbo“ kritisiert.

Bodenrichtwerte: Intransparent und nicht rechtssicher

Statt wie zuerst vom Finanzministerium geplant auf die Fläche von Grundstück und Gebäude soll die Berechnung der Grundsteuer laut dem Kompromiss auf die Bodenrichtwerte zurückgreifen. Auch hier war der Hintergedanke, den bürokratischen Aufwand zu verringern. Denn die Bodenrichtwerte existieren bereits und sind über ein elektronisches System bundesweit abrufbar. Die Bodenrichtwerte erarbeiten die Gutachterausschüsse – dafür gibt es allerdings bislang kein bundesweit einheitliches Verfahren.

Außerdem sind die von den Gutachterausschüssen verwendeten Ausgangsdaten öffentlich nicht einsehbar – ebenso wenig wie die Sitzungsprotokolle der Gutachter. Das Verfahren wird daher als intransparent und nicht rechtssicher kritisiert. Hinzu kommt: Die Verwendung der Bodenrichtwerte dürfte dazu führen, dass die Grundsteuer für die Bewohner von beliebten Großstädten und Ballungsräumen einen kräftigen Anstieg hinlegt. Die Grundsteuer würde also genau dort steigen, wo Wohnen ohnehin schon am teuersten ist.

Nicht zu vergessen: Gerade in den Großstädten und Ballungsräumen ist auch die Entwicklung der Mieten dynamischer als auf dem Land, was die Grundsteuer nach dem Kompromissmodell noch weiter steigen ließe. Kritik entzündet sich auch an der Einbeziehung des Gebäudealters: Es erscheint wenig ersichtlich, inwiefern das reine Alter eines Gebäudes geeignet sein soll, den Wert des Grundstücks besser zu bewerten. Ohnehin ist in diesem Punkt eine starke Vereinfachung geplant: Bei Gebäuden, die älter sind als 1948, soll das genaue Alter gar keine Rolle spielen.

Viel Kritik: Weg zur Reform ist noch weit

Am Wochenende nach der Verkündung des Kompromisses von Bund und Ländern zeigte sich: Es bleibt erheblicher Diskussionsbedarf. Die Kommunen begrüßten den Kompromiss, weil sie dadurch ihre Möglichkeiten gesichert sehen, in bisheriger Höhe Einnahmen aus der Grundsteuer zu erzielen. Das gilt besonders insofern, als der Kompromiss eine für die Kommunen aufkommensneutrale Ausgestaltung vorsieht. Außerdem sollen Kommunen, deren mittleres Bodenwertniveau unter dem Landesdurchschnitt liegt, optional das jeweils ermittelte „mittlere Bodenwertniveau“ als „Ortsdurchschnittswert“ ansetzen können.

Zugleich hagelte es Kritik von zahlreichen Verbänden – auch von Haus & Grund. Das Kompromiss-Modell wurde unter anderem als unsozial, bürokratisch und ungerecht bezeichnet. Auch aus CDU und CSU gab es kritische Stimmen. Bayern kündigte sogar an, einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen. Der Freistaat möchte eine rein flächenbasierte Grundsteuer durchsetzen – Haus & Grund fordert ebenfalls ein solches Modell. NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) sagte im WDR: „Das Ergebnis der Besprechung sind Eckpunkte für die weitere Arbeit, kein Gesetzentwurf.“ Die Debatte um die Grundsteuer nimmt mit dem Kompromiss vom 1. Februar also erst richtig Fahrt auf.

zurück zum News-Archiv