Der Schnee kommt nach NRW: Was Hauseigentümer wissen sollten

Bislang hat sich der Winter in NRW zahm gezeigt – doch inzwischen ist es an Rhein und Ruhr richtig kalt geworden. In den nächsten Tagen steht damit auch im Flachland Schnee bevor. Das bedeutet für Hauseigentümer: Sie müssen dafür sorgen, dass vor ihrem Haus geräumt wird – Stichwort: Verkehrssicherungspflicht. Wer eine Firma dafür beauftragt, kann die Kosten steuerlich absetzen.

Bislang hat sich der Winter in NRW zahm gezeigt – doch inzwischen ist es an Rhein und Ruhr richtig kalt geworden. In den nächsten Tagen steht damit auch im Flachland Schnee bevor. Das bedeutet für Hauseigentümer: Sie müssen dafür sorgen, dass vor ihrem Haus geräumt wird – Stichwort: Verkehrssicherungspflicht. Wer eine Firma dafür beauftragt, kann die Kosten steuerlich absetzen.

Düsseldorf. „Die meisten Kommunen haben die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Bei ihnen liegt damit die Verkehrssicherungspflicht“, erklärt Prof. Dr. Peter Rasche, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass niemand auf verschneiten oder vereisten Wegen ausrutschen und sich verletzen kann.“

Die Gehwege sind in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr eis- und schneefrei zu halten, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr morgens. „Bei andauerndem Schneefall müssen Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es ist ausreichend damit zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Winterdienst gilt beim Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung

Die Eigentümer müssen auch nicht unbedingt selbst zur Schneeschaufel greifen. „Vermieter können die Räumpflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen“, erklärt Amaya. „Vermieter müssen dann aber nachhalten, dass die Mieter auch wirklich ordentlich räumen und streuen.“ Alternativ kann man mit der Räumung auch einen Winterdienst beauftragen. Die Kosten dafür zählen zu den Betriebskosten, die der Mieter zahlen muss, wenn das entsprechend im Mietvertrag vereinbart ist.

„In Gebäuden mit Eigentumswohnungen sind alle Eigentümer gemeinsam in der Pflicht zum Winterdienst“, erläutert Amaya. Es gilt also einen Plan für den Winterdienst aufzustellen – oder eine Firma zu beauftragen. Wer selbst räumt, sollte jetzt sicherstellen, dass genug Streumaterial im Haus ist. Tipp von Peter Rasche: „Die Kosten für einen professionellen Winterdienst können Eigentümer und Mieter von der Steuer absetzen.“ Das gilt als haushaltsnahe Dienstleistung – auch dann, wenn es um einen Gehweg geht, der nur an das eigene Grundstück angrenzt. Hier finden Sie nähere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit beim Winterdienst.

Winterdienst beschäftigt immer wieder die Gerichte

Über die Details beim Winterdienst kommt es in der Praxis immer wieder zu Streit vor Gericht – vor allem dann, wenn etwas passiert ist. Im Folgenden haben wir daher für Sie eine Liste zusammengestellt, die Urteile zum Thema Winterdienst enthält:

BGH: Vermieter muss nur bis zur Grundstücksgrenze Schnee schippen

OLG Hamm: Bielefelder Hauseigentümerin muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen

OLG Oldenburg: Verletzung der Streupflicht trotz Beauftragung eines 82jährigen

LG Coburg: Zur Frage der Streupflicht bei Glatteis

VG Berlin: Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück

VG Berlin: Winterdienst haftet für Kosten nach unzureichender Reinigung

AG München: Übertragung der Verkehrssicherungspflicht an Hausmieter

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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