Bundesrat: Neue Regeln für Immobilienkredite beschlossen

Der Bund möchte der Finanzdienstleistungsaufsicht mehr Möglichkeiten geben, eine Immobilienblase zu verhindern. Zugleich ist die 2016 erlassene Wohnimmobilienkreditrichtlinie in der Kritik, weil sie die Vergabe von Krediten zu stark einschränke. Abhilfe soll jetzt ein neues Gesetz schaffen, dass der Bundesrat verabschiedet hat. Trotzdem sind noch nicht alle Probleme gelöst.

Der Bundesrat am 12. Mai 2017: Neue Regeln für Immobilienkredite beschlossen (Foto: Bundesrat, Frank Bräuer)

Der Bund möchte der Finanzdienstleistungsaufsicht mehr Möglichkeiten geben, eine Immobilienblase zu verhindern. Zugleich ist die 2016 erlassene Wohnimmobilienkreditrichtlinie in der Kritik, weil sie die Vergabe von Krediten zu stark einschränke. Abhilfe soll jetzt ein neues Gesetz schaffen, dass der Bundesrat verabschiedet hat. Trotzdem sind noch nicht alle Probleme gelöst.


Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag (12. Mai) das Finanzaufsichtsergänzungsgesetz verabschiedet. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich die bereits seit letztem Herbst diskutierte Reform der Bedingungen für die Vergabe von Immobilienkrediten. Das neue Gesetz soll helfen, die Entstehung einer Immobilienblase zu verhindern und Kreditnehmer vor einer Überschuldung beim Immobilienkauf bewahren.

Dazu bekommt die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zusätzliche Kompetenzen. Die Bundesanstalt darf künftig gewisse Mindeststandards für die Vergabe neuer Kredite festlegen, wenn nach ihrer Auffassung eine Immobilienblase droht. So kann sie für die Darlehn eine Obergrenze festsetzen, die sich nach dem Wert der Immobilie richtet. Auch für den Zeitraum, in dem der Immobilienkredit getilgt werden muss, ist ein Grenzwert vorgesehen.

Kreditklemme nur ansatzweise beseitigt

Zugleich reformiert das Gesetz einen immer wieder kritisierten Aspekt in der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Seit ihrem Inkrafttreten im Frühjahr 2016 hatten Banken und Sparkassen immer wieder über eine deutlich erschwerte Vergabe von Immobilienkrediten geklagt. Die Kritik zielte auf die in der Richtlinie vorgenommene Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung ab. Unabhängig vom Wert der Immobilie durften Kredite nur noch an Kunden vergeben werden, die den Kredit auch zu Lebzeiten statistisch gesehen zurückzahlen können. So sahen es jedenfalls viele Banken – die rechtliche Unsicherheit war aufgrund unklarer Formulierungen groß.

Das neue Gesetz stellt nun klar: Die Banken dürfen bei der Feststellung der Kreditwürdigkeit auch eine Wertsteigerung durch eine geplante Renovierung oder einen Umbau mit einberechnen. Nach Ansicht des Bundesrates ist das Problem der erschwerten Kreditvergabe damit aber noch nicht abschließend gelöst. Er forderte die Bundesregierung auf, die Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung insbesondere für junge Familien weiter zu verbessern.

Auch die Probleme der Kreditvergabe bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung müssten gelöst werden. Der Bundesrat forderte zu diesem Zweck von der Regierung, sie möge rasch und „in enger Abstimmung mit den Ländern“ eine entsprechende Verordnung vorlegen. Entsprechende Regelungen hatte Haus & Grund Deutschland <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht unnoetige-haerten-bei-kreditvergabe-an-immobilienkaeufer-vermeiden-3458 _blank external-link-new-window internal link in current>bereits im März eingefordert, als der Bundesrat den Gesetzesentwurf debattierte.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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